Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Präambel

Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ( AGB ) gelten für alle Lieferungen und Leistungen der Conrads & Jung GbR, soweit nicht ausdrücklich andere Vereinbarungen getroffen wurden. Diese Bedingungen gelten auch dann, wenn von anderer Seite abweichende Bedingungen vorgeschrieben werden. Ein schriftlicher Widerspruch durch uns ist nicht erforderlich. Spätestens mit Abnahme der Lieferung / Teillieferung oder Leistung gelten unserer Bedingungen als angenommen.


1. Angebot und Vertragsabschluß

Angebote sind hinsichtlich der Preise, Liefertermine und dem sonstigen Inhalt freibleibend. Bei Abschlüssen, deren Erfüllung in mehreren Lieferungen / Leistungen erfolgt, gilt jede Lieferung / Leistung als gesondertes Geschäft.


2. Preise

Angebotene Preise sind nur dann verbindlich, wenn sie in der Auftragsbestätigung schriftlich zugesagt wurden. Sämtliche Preise verstehen sich in Euro ( EUR ) exclusiv Mehrwertsteuer, sofern nicht anders angegeben.


3. Lieferfrist

Liefer- und Leistungsfristen werden nach bestem Ermessen abgegeben, sind aber stets unverbindlich.


4. Besondere Ereignisse

Höhere Gewalt, wozu auch Streik, ungenügende Anlieferung von Rohstoffen / Material und Aussperrungen, Betriebsstörungen und andere Ursachen gehören, berechtigen zur ganzen oder teilweisen Aufhebung der Liefer- bzw. Leistungsverpflichtung. Verzugsstrafen oder Schadenersatzansprüche wegen verspäteter Lieferung / Leistung sind ohne anderweitige schriftliche Vereinbarung ausgeschlossen.


5. Zahlung

Die Zahlung hat sofort nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug zu erfolgen. Ausgenommen sind hier Sondervereinbarungen die in jedem Fall schriftlich zu erfolgen haben. Bei Zahlungsverzögerungen sind wir berechtigt bankübliche Zinsen zu berechnen.
Alle Zahlungen sind direkt an uns zu leisten. Die Zurückbehaltung der Zahlung wegen etwaiger Gegenansprüche des Auftraggebers sind ausgeschlossen. Schecks oder Wechsel werden nur zahlungshalber angenommen. Die Zahlung gilt erst als erfolgt wenn diese eingelöst worden sind.


6. Eigentumsvorbehalt

Ware oder Material bleiben solange unser Eigentum, bis alle früheren und jetzt entstehenden Forderungen gleich welcher Art restlos bezahlt sind. Bei Verarbeitung mit fremden, nicht uns gehörenden Waren durch den Auftraggeber werden wir Miteigentümer an den neuen Sachen im Anteil, der dem Verhältnis des Wertes der Waren zu den Fremdleistungen entspricht. Der Auftraggeber ist zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware insbesondere zu Sicherheitsübereignungen nicht berechtigt. Sämtliche Forderungen, die dem Auftraggeber aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware entstehen, werden an uns abgetreten.


7. Mündliche oder fernmündliche Abmachungen

Mündliche oder fernmündliche Abmachungen jeder Art sind unverbindlich. Sie werden erst dann verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.


8. Beanstandungen und Gewährleistungen

Etwaige Mängel der Lieferung oder Leistung hat uns der Auftraggeber unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Versteckte Mängel, d.h. solche, die auch bei sorgfältiger Prüfung nicht sofort zu entdecken sind, sind unverzüglich nach Entdeckung zu rügen.

Änderungen in Konstrucktion oder Ausführung entsprechen dem jeweiligen Stand der Technik. Sie berechtigen nicht zu Beanstandungen. Gewährleistungen sind ausgeschlossen, wenn auftretende Mängel durch Bedienungsfehler, unsachgemäße Lagerung oder Benutzung der Ware entstanden sind. Verschleißerscheinungen lösen keine Gewährleistung aus. Bei berechtigter Mängelrüge erfolgt nach unserer Wahl zweimal Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Unsere Haftung ist in jedem Fall auf den Wert unserer Lieferung oder Leistung beschränkt. Durch die Gewährleistung treten keine neuen Gewährleistungsfristen in Kraft.


9. Erfüllungsort

Auf alle aus Geschäftsverbindungen mit uns entstehenden Rechtsverhältnisse findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Düsseldorf.


10. Datenspeicherung

Wir sind berechtigt, die zur Geschäftsbeziehung oder im Zusammenhang mit ihr enthaltenen Daten über den Auftraggeber, gleichgültig von wem sie stammen, im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten.


11. Salvatorische Klausel

Sollte eine Vorschrift dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ( AGB ) unwirksam sein oder werden, so wird der Bestand der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die unwirksame Bedingung ist viel mehr so zu ersetzen, dass sie dem ursprünglichen beabsichtigten Zweck möglichst nahe kommt.

Düsseldorf, 01.01.2002

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